Prozesskostenkalkulation - Online

Benutzen Sie unseren Prozesskostenrechner als eine vorläufige Kalkulationshilfe.

Unter Prozesskosten versteht man die Aufwendungen der Parteien für die Führung des Rechtsstreits. Dies sind insbesondere die Gerichtskosten, die Anwaltskosten , die Auslagen (z.B. Zeugenentschädigung, Sachverständige, Gutachten, etc.).

Das Gericht entscheidet regelmäßig auch, zu welchen Teilen die Parteien die Kosten des Verfahrens zu tragen haben. Diese Entscheidung richtet sich im Regelfall nach dem Obsiegen, bzw. Unterligen im Verfahren und betrifft sowohl die Gerichtskosten, als auch alle außergerichtlichen Kosten. Sowohl die Höhe der Gerichtskosten wie auch der anwaltlichen Kosten richtet sich dabei nach dem Wert des Streitgegenstands. Auch in Vergleichen wird regelmäßig festgelegt, wer in welchem Umfang die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. – Eine Ausnahme gilt insbesondere im Arbeitsrecht. Hier hat im Urteilsverfahren jede Partei bis zum Abschluss der ersten Instanz ihre Kosten selber zu tragen.

Das Kostenrisiko kann ganz entscheidend für die Frage sein, ob ein Prozess durchgeführt werden soll. Um dieses Risiko abschätzen zu können, verweise ich auf den Prozesskostenrechner des Juristen und JavaApplet-Autoren, Herr Franz Xaver Dimbeck, den dieser kostenlos zur Verfügung stellt und den wir Ihnen hiermit anbieten.

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