Tarifliche Verfallklausel für Urlaubsansprüche – langzeiterkrankte Arbeitnehmer

Tarifliche Verfallklausel für Urlaubsansprüche – langzeiterkrankte Arbeitnehmer

Art. 7 I der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten wie etwa Tarifverträgen nicht entgegensteht, die die Möglichkeit für einen während mehrerer Bezugszeiträume in Folge arbeitsunfähigen Arbeitnehmer, Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub anzusammeln, dadurch einschränken, dass sie einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten vorsehen, nach dessen Ablauf der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt.

EuGH, Urteil v. 22. 11. 2011 - C-214/10 (KHS AG ./. Winfried Schulte)

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