Sachmangel eines Pferdes bei Vorliegen schadensgeneigter Anlage

Sachmangel eines Pferdes bei Vorliegen schadensgeneigter Anlage

Orientierungssatz
Allein die in der Konstitution eines Pferdes schadensgeneigte Anlage für eine negative Entwicklung und Auswirkungen auf das Springvermögen des Pferdes sowie das bloße Vorliegen einer Skelettveränderung rechtfertigt noch nicht die Annahme eines Sachmangels wegen Fehlens einer vereinbarten oder Abweichens von der üblichen Beschaffenheit.

OLG Hamm, Urteil vom 4. 8.2006 – 11 U 142/05

Werner-Senger-Straße 9 | 65549 Limburg
Deutschland

Tel.: 0 64 31 - 5 84 30 25
Fax: 0 64 31 - 5 84 30 29

www.kanzlei-borschel.de

Fortbildungsbescheinigung des DAV