Nacherfüllung beim Viehkauf

Nacherfüllung beim Viehkauf - gewerbliche Nutzung

  1. Auch bei einem Viehkauf ist dem Verkäufer im Falle der Mangelhaftigkeit grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
  2. Beim Viehkauf steht der Umstand eines Stückkaufs einer Nachlieferung dann nicht entgegen, wenn es sich bei der Kaufsache um ein Tier handelt, das nicht in erster Linie individuell aufgrund seiner Persönlichkeit, sondern zur gewerblichen Nutzung ausgesucht wurde, weil es sich dann um eine vertretbare Sache handelt.
AG Hannover, Urteil vom 11. 7. 2006 - 455 C 3962/06

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