Kissing Spines ohne klinschen Befund kein Mangel

Kissing Spines ohne klinschen Befund kein Mangel

  1. Der röntgenologische Befund sich annähernder Dornfortsätze ohne klinische Auswirkungen stellt keinen Mangel i.S.d. § 434 Abs. 1 BGB dar.
  2. Ein Zusammenhang zwischen Lahmheiten und Problem der Rittigkeit eines Pferdes mit engstehenden Wirbelkörpern kann nicht nach § 476 BGB zugunsten des Käufers vermutet werden.
  3. Die bloße Möglichkeit einer Erkrankung stellt noch keinen Mangel dar.
LG Verden, Urteil vom 19.01.2007 - 8 O 255/06

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