Kein Rücktritt vom Pferdekauf ohne Nacherfüllungsfrist
Der Käufer unterläuft die Möglichkeit des Verkäufers zur Nacherfüllung, wenn er nicht unverzüglich über festgestellte Beschwerden des gekauften Reitpferdes informierte und zur Nacherfüllung auffordert, sondern das Tier seinerseits zunächst durch einen Tierarzt behandeln lässt.
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17. 7. 2006 - 18 U 96/05
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