Beschaffenheitsvereinbarung für nicht gesundes und versicherungsfähiges Pferd als Turnierpferd

Beschaffenheitsvereinbarung für nicht gesundes und versicherungsfähiges Pferd als Turnierpferd

  1. Der Verkauf eines nicht gesunden und nicht versicherungsfähigen Reitpferdes schließt die Vereinbarung einer Beschaffenheit als Turniersportpferd in Dressurprüfungen aus.
  2. Mängel am Zaum- und Sattelzeug eines Pferdes erfordern zunächst ein Nacherfüllungsverlangen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. 9. 2005 - 22 U 82/05

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