Beschaffenheitsvereinbarung für nicht gesundes und versicherungsfähiges Pferd als Turnierpferd
Beschaffenheitsvereinbarung für nicht gesundes und versicherungsfähiges Pferd als Turnierpferd
- Der Verkauf eines nicht gesunden und nicht versicherungsfähigen Reitpferdes schließt die Vereinbarung einer Beschaffenheit als Turniersportpferd in Dressurprüfungen aus.
- Mängel am Zaum- und Sattelzeug eines Pferdes erfordern zunächst ein Nacherfüllungsverlangen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. 9. 2005 - 22 U 82/05