Berechnung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach TVöD

Berechnung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach TVöD

Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG:

Nach § 21 S. 2 TVöD sind unter anderem für die Zeiten des Erholungsurlaubs und der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit die nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile „als Durchschnitt” auf der Basis der dem maßgebenden Ereignis vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate fortzuzahlen. Dies erfordert die mathematisch korrekte Ermittlung des Durchschnitts anhand der konkreten individuellen Daten. Hiervon weicht Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 2 zu den Sätzen 2 und 3 des § 21 TVöD nur für den Fall ab, dass der Beschäftigte im Rahmen einer Fünf-Tage-Woche an allen Tagen des Referenzzeitraums tatsächlich gearbeitet hat. Dann gilt unabhängig von den konkretindividuellen Verhältnissen ein Divisor von 65.

BAG, Urteil vom 1. 9. 2010 - 5 AZR 557/09

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