Altersteilzeit im Blockmodell – Anspruch auf Ortszuschlag in der Freistellungsphase
Altersteilzeit im Blockmodell – Anspruch auf Ortszuschlag in der Freistellungsphase
Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG
- Der Arbeitnehmer hat während der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche.
- Auch der Ortszuschlag der Stufe 3 ist ein fester Bestandteil der Bezüge i.S. des § 4 I Alt. 1 TV ATZ. Erfüllt der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses die Voraussetzungen für den Ortszuschlag der Stufe 3 und erhält er diesen gem. § 4 I TV ATZ nur anteilig, schuldet der Arbeitgeber Ortszuschlag der Stufe 3 in der Freistellungsphase auch dann, wenn die Voraussetzungen für den Ortzuschlag dieser Stufe nicht mehr erfüllt sind.
- Die jährliche Zuwendung nach § 1 I TV Zuwendung Ang-O gilt nach § 4 II TV ATZ als fester Bezügebestandteil i.S. des § 4 I Alt. 1 TV ATZ und steht damit dem Arbeitnehmer in der Arbeitsphase und in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses jeweils anteilig zu.
- Die Bezüge, die einem Altersteilzeitarbeitnehmer während der Freistellungsphase zustehen, sind durch das Wertguthaben, das er während der Arbeitsphase erworben hat, nicht begrenzt.
BAG, Urteil v. 20.3. 2012 - 9 AZR 489/10