Altersteilzeit im Blockmodell – Anspruch auf Ortszuschlag in der Freistellungsphase

Altersteilzeit im Blockmodell – Anspruch auf Ortszuschlag in der Freistellungsphase

Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG

  1. Der Arbeitnehmer hat während der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche.
  2. Auch der Ortszuschlag der Stufe 3 ist ein fester Bestandteil der Bezüge i.S. des § 4 I Alt. 1 TV ATZ. Erfüllt der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses die Voraussetzungen für den Ortszuschlag der Stufe 3 und erhält er diesen gem. § 4 I TV ATZ nur anteilig, schuldet der Arbeitgeber Ortszuschlag der Stufe 3 in der Freistellungsphase auch dann, wenn die Voraussetzungen für den Ortzuschlag dieser Stufe nicht mehr erfüllt sind.
  3. Die jährliche Zuwendung nach § 1 I TV Zuwendung Ang-O gilt nach § 4 II TV ATZ als fester Bezügebestandteil i.S. des § 4 I Alt. 1 TV ATZ und steht damit dem Arbeitnehmer in der Arbeitsphase und in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses jeweils anteilig zu.
  4. Die Bezüge, die einem Altersteilzeitarbeitnehmer während der Freistellungsphase zustehen, sind durch das Wertguthaben, das er während der Arbeitsphase erworben hat, nicht begrenzt.
BAG, Urteil v. 20.3. 2012 - 9 AZR 489/10

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