Beschaffenheitsvereinbarung "Springpferd"

Beschaffenheitsvereinbarung "Springpferd"

Der Verkauf eines Springpferdes an einen 68jährigen erfahrenen Reiter beinhaltet die Beschaffenheitsvereinbarung, dass das Pferd als Springpferd geeignet sein muss. Der Verkäufer schuldet nicht die Lieferung eines Pferdes, welches praktisch ohne Anleitung unabhängig vom Verhalten seines Reiters jeden Parcours springt.

LG Stade, Urteil vom 24. 5. 2006 - 2 O 212/04

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