Konzepte

Beratungsabkommen

Insbesondere im Arbeitsrecht steht eine Vielzahl komplexer Fragen an. Nicht nur die Geschäftsleitung, auch die zweite und dritte Führungsebene trifft ständig Entscheidungen, die arbeitsrechtlich relevant sind. Die rechtliche Tragweite wird dabei oft nicht erkannt.

Unwissenheit über die Rechtslage ist häufig der Grund für gerichtliche Auseinandersetzungen.

Für die regelmäßige Beratung in rechtlichen Fragen können Rahmenabkommen geschlossen werden, in denen die Rechtsgebiete, der Beratungsumfang und die Personen festgelegt werden, die in das Beratungsabkommen einbezogen werden.

Inhouse-Schulungen

Inhouse-Schulungen der Entscheidungsträger können viel Ärger vermeiden. Oft ist schon viel gewonnen, wenn jedenfalls ein Problembewusstsein - beispielsweise über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats - geschaffen wird.
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Deutschland

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Fortbildungsbescheinigung des DAV